rp online: Gericht: Schießen auf Tauben nur im Einzelfall

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Wenn alle anderen Vergrämungs- und Vertreibungsmittel nichts bringen, um verwilderte Stadttauben beispielsweise aus Lagerhallen von Lebensmittelbetrieben zu vertreiben, dann darf der Schädlingsbekämpfer auch zum Gewehr greifen, um die Tiere zu töten."Normalerweise bekommen wir aus Hallen oder Innenhöfen die Tiere durch Aufspannen von Netzen oder durch feine Nägel auf Brüstungen Stahlträgern weg. Aber manche sind hartnäckig und lassen sich nicht vertreiben. Manchmal hilft eben nur ein gezielter Schuss aus einem Luftdruckgewehr", erklärte Jürgen Althoff, der technische Direktor der Schädlingsbekämpfungsfirma Rentokil auf Anfrage der RP.Da kommt allerdings das Waffengesetz ins Spiel. Jedes Schießen außerhalb eines Schießstandes muss von der Polizei genehmigt werden. Der Einfachheit halber wollte Rentokil eine uneingeschränkte allgemeine Ausnahmegenehmigung. Weil die aber das zuständige Polizeipräsidium Düsseldorf aus Sicherheitsgründen nicht gab, klagte ...http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Gericht-Schiessen-auf-Tauben-nur-im-Einzelfall_aid_853249.html

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