Schädlingsbekämpfungs-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern
Älterer Beitrag
Dieser Beitrag ist bereits vor mehreren Jahren erschienen und enthält möglicherweise nicht optimal dargestellte oder veraltete Inhalte.

aus DpS 10/2011: Nicht nur in Berlin, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine neue Schädlingsbekämpfungsverordnung, die "Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (GesSchädBLVO M-V)".
Eine Überarbeitung war überfällig geworden, da die Vorschriften nicht mehr mit der veränderten Gefahrstoffverordnung und dem Infektionsschutzgesetz harmonierten. Die wesentlichen Änderungen zur Vorgänger-Version sind in den §§ 4 und 5. Dort geht es um die Durchführung von Bekämpfungen und um Schädlingsbekämpfungsbetriebe. Gesundheitsschädlinge werden als Gliederfüßer oder Wirbeltiere definiert, die Krankheitserreger übertragen können oder als Parasiten die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können.
- Im 5. Absatz des Paragraphen 4 geht es um verwilderte Haustauben, die im Abschnitt Wirbeltiere zusammen mit Wanderratten, Hausratten und Hausmäusen als Gesundheitsschädlinge aufgeführt werden.
- Als Gesundheitsschädlinge im Bereich Gliederfüßer werden die folgenden Tiere genannt: Synanthrope Schaben, Synanthrope Fliegen, wenn sie zahlreich im Zusammenhang mit hygienischen Missständen auftreten, stechende Mücken, Plattwanzen, Kleiderläuse, Flöhe, Pharaoameisen und gleichartig lebende Ameisen, Zecken in Gebäuden, Milben im Wohn- und Arbeitsbereich.