Sicherheitsdatenblätter
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Seit dem 01.06.2007 ist die REACH-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Kraft. Hierdurch haben sich u.a. die formalen und inhaltlichen Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt geändert. Die Sicherheitsdatenblatt RL (91/155/EWG) wird durch die REACH-Verordnung ersetzt. Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind zur Orientierung kommentierte Muster und Leerformulare der neuen Sicherheitsdatenblätter zu finden. Hier der Link: http://www.baua.de/nn_5846/sid_96CCFF328EE9B3C8833D1B6B0D3E4AE7/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/Muster/Muster__content.html__nnn=true
Aufgrund der REACH-Verordnung hat sich seit dem 1.6.2007 folgendes geändert:
Bisher galt die Richtlinie 91/155/EWG. Seit 01.06.2007 gilt die Sicherheitsdatenblattverordnung EG 1907/2006. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des VCI (Verband der Chemischen Industrie) vom 23.02.2007. Das Schreiben des VCI finden Sie HIER. Wesentliche Passagen sind gelb markiert.