Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

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Fachkraft Agrarservice und Schädlingsbekämpfer werden in die Liste der Berufe mit ausreichenden Sachkenntnissen über Pflanzenschutz aufgenommen - Keine Anträge auf Anerkennung - Regelungen über Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden angepasst - Verordnung wird voraussichtlich am 7. Mai vom Bundesrat beschlossen.

Nachfolgend veröffentlichen wir die Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, die der Bundesrat aller Voraussicht nach in seiner nächsten Sitzung am 7. Mai 2010 nach Maßgabe von zwei kleineren Änderungen beschließen wird. Mit der Vorlage werden zwei neue Ausbildungsgänge in die Liste der Berufe aufgenommen, die laut Verordnung ausreichende Sachkenntnisse im Pflanzenschutz vermitteln. Dabei handelt es sich zum einen um die Ausbildung zur ?Fachkraft Agrarservice", zum anderen  um den Ausbildungsgang ?Schädlingsbekämpfer".

Die Absolventen dieser Ausbildung müssen keine gesonderten Anträge auf Anerkennung im Sinne der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung stellen. Ferner werden die Regelungen darüber angepasst, unter welchen Voraussetzungen Ausbildungsabschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden können. Dazu werden die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Pflanzenschutzbereich in deutsches Recht umgesetzt. Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (AgE)