Vorsicht mit "Gefällt mir"-Buttons auf Ihrer Website

Das Einbinden des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Website kann einen Wettbewerbsverstoß begründen, wenn keine Aufklärung erfolgt, dass im Falle der Nutzung des Buttons die IP-Adresse des Betroffenen an Facebook übermittelt wird.

Es liegt dann eine unlautere geschäftliche Handlung und somit ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies hat das Landgericht Düsseldorf bereits 2016 entschieden. Nähere Informationen zum Fall finden Sie hier:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duesseldorf_12-O-15115_Einbinden-des-Gefaellt-mir-Buttons-von-Facebook-in-Internetseite-eines-Onlinehaendlers-begruendet-Wettbewerbsverstoss.news22748.htm?sk=59e38f354c3a6005cc90d15dbed97aae