welt.de: Kammerjäger erhalten keine Schießerlaubnis

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Eine Schädlingsbekämpfungsfirma ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einer Klage auf eine bundesweite Schießerlaubnis gescheitert. Die Kammer bestätigte damit eine ablehnende Entscheidung des Polizeipräsidiums Düsseldorf.

Nach dem Waffengesetz ist das Schießen mit einer Waffe außerhalb zugelassener Schießstätten erlaubnispflichtig. Die in Form einer GmbH betriebene Schädlingsbekämpfungsfirma wollte eine uneingeschränkte Ausnahme hiervon erreichen. Das Gericht verwies jedoch auf die Frage, ob eine solche Ausnahme überhaupt einer GmbH erteilt werden kann - oder nur konkret einer Person. Erörtert wurden auch weitere mögliche Einschränkungen, etwa hinsichtlich der verwendeten Schusswaffe, oder der von den Kammerjägern zu bekämpfenden Schädlinge.Das Urteil mit genauer Begründung wird demnächst zugestellt, dagegen kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW beantragt werden.

Quelle: http://www.welt.de/die-welt/regionales/article7478608/Kammerjaeger-erhalten-keine-Schiesserlaubnis.html

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