– Der DSV Der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) hat zügig reagiert und seine Mitglieder gleich am 1.8.2014 über wesentliche Elemente der Neuerungen informiert. In seinem Mitglieder-Newsletter wird besonders darauf hingewiesen, dass die 3 vom UBA formulierten Bedingungen gleichzeitig zutreffen müssen, damit eine Dauerbeköderung ausnahmsweise erlaubt ist.
– Von der Rattenbekämpfung in der Kanalisation und der kostenlosen Begutachtung der Schadsstellen auf Privatgrundstücken berichtet die Taunus Zeitung online.
– Die Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit Rodentiziden wurden von der Zulassungsstelle für Biozide in Deutschland veröffentlicht.