– Eine aktuell kursierende Beraterempfehlung sorgt für Verwirrung. Hierin heißt es: „…Da jetzt also in Lebensmittelbetrieben toxische Köder zur Nagetierprophylaxe wieder zulässig sind, empfehle ich Ihnen, wo noch nicht geschehen, die baldige Umstellung von nicht toxischen auf toxische Köder. …“
Ist dies eine zulässige und aus der Version 1.3 der GfA herleitbare Empfehlung an die Lebens- und Futtermittelindustrie?
Das Umweltbundesamt sagt ganz klar: Nein. ...
– Eine Rattenplage bei einem Hühnerhalter im Ort Großenbrode hat nun nach massivem Protest der Anlieger dazu geführt, dass auch von Amts wegen eingeschritten wird. Das Kreisgesundheitsamt soll tätig werden.
– Endlich Ausnahmen möglich!
Am 31.07.14 wurde von der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) eine aktualisierte Version 1.3 der „Allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch sachkundige Verwender und berufsmäßige Verwender mit Sachkunde“ veröffentlicht. NEU: Es sind Ausnahmen formuliert, in denen eine befallsunabhängige Dauerbeköderung zulässig sein kann. Wir stellen Ihnen hier den kompletten Beitrag des Umweltbundesamtes als Download zur Verfügung. ...
– Der DSV Der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) hat zügig reagiert und seine Mitglieder gleich am 1.8.2014 über wesentliche Elemente der Neuerungen informiert. In seinem Mitglieder-Newsletter wird besonders darauf hingewiesen, dass die 3 vom UBA formulierten Bedingungen gleichzeitig zutreffen müssen, damit eine Dauerbeköderung ausnahmsweise erlaubt ist.
– Mehr als 100.000 Ratten schätzt der Werksdirektor der Stadtentwässerung und der Stadtreinigung der Stadt Kaiserslautern, gebe es in der Stadt. Eine Plage sehe er aber nicht und ausreichend dagegen getan – für etwa 50.000 € jährlich - werde auch von der Stadt. Bürger seien teils selbst die Verursacher.
– Von der Rattenbekämpfung in der Kanalisation und der kostenlosen Begutachtung der Schadsstellen auf Privatgrundstücken berichtet die Taunus Zeitung online.