Aktuelle Meldungen

Mauerspinne besetzt altes Rathaus

– Eine Spinne aus dem Mittelmeerraum sorgt für dunkle Flecken an der Fassade des Gersthofener Rathauses. Ärgerlich, aber eher ein ästhetisches Problem sei dies.

Das neue DHBV Dream-Team: Frank Gerst, Gero Hebeisen und Heiko Teutenberg (von links)

Neues Präsidium im DHBV

– In Bad Wildungen stand beim DHBV ein Stabwechsel an: der bisherige Präsident Horst Eickhoff trat nicht mehr zur Wahl an.

Fallenzertifizierung (Jagd) und AIHTS-Abkommen

– Der Deutsche Jagdverband will sowohl Totfanggeräte als auch Fangeinrichtungen für den Lebendfang einem Zertifizierungsprozess gemäß dem sogenannten AIHTS-Abkommen unterziehen. Einige Fachleute sind der Ansicht, dass irgendwann auch die Schädlingsbekämpfung von den Festlegungen des AIHTS-Abkommens betroffen sein könnte. Andere halten dies für äußerst unwahrscheinlich. >>>

Super-Übersicht: Fangjagdregelungen der Bundesländer

– Nicht wenige professionelle Schädlingsbekämpfer sind gleichzeitig Jäger oder lassen sich entsprechend ausbilden. Und sei es, um rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, wenn sie mit Wildtieren im städtischen Raum befasst sind. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat kürzlich eine hilfreiche Übersicht zu Fangjagdvorschriften veröffentlicht. >>>

Der am Ende des Textes kursiv markierte Link führt zu einer Bestimmungshilfe, die u.a. dieses Bild enthält.

Nachweis des kleinen Bienenbeutenkäfers auf dem Gebiet der EU‏

– Mit dem kleinen Bienenbeutenkäfer ist in Italien ein Schädling nachgewiesen worden, der erhebliche Verluste unter den europäischen Bienenvölkern anrichten könnte. Am 11. September 2014 wurde bei einem Bienenstock in der Nähe eines internationalen Hafens in der Provinz Calabrien der kleine Bienenbeutenkäfer (engl. Small hive beetle) festgestellt. Falls sich der Schädling hier ausbreitet oder gar heimisch wird, ist mit zahlreichen Verlusten von Bienenvölkern zu rechnen.

Falsche Deutung der Ausnahmeregelung zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung

– Eine aktuell kursierende Beraterempfehlung sorgt für Verwirrung. Hierin heißt es: „…Da jetzt also in Lebensmittelbetrieben toxische Köder zur Nagetierprophylaxe wieder zulässig sind, empfehle ich Ihnen, wo noch nicht geschehen, die baldige Umstellung von nicht toxischen auf toxische Köder. …“ Ist dies eine zulässige und aus der Version 1.3 der GfA herleitbare Empfehlung an die Lebens- und Futtermittelindustrie? Das Umweltbundesamt sagt ganz klar: Nein. ...